
Pressemitteilung
Immer mehr Schulbegleiter – Wie lange bleibt geregelter Unterricht noch möglich?
Die AfD-Kreistagsfraktion Mecklenburgische Seenplatte hat eine umfassende Anfrage zur Entwicklung der Schulbegleitungen im Landkreis eingebracht. Hintergrund ist eine Entwicklung, die inzwischen viele Lehrer, Eltern und Schulleitungen beschäftigt: Immer mehr Kinder benötigen im Unterricht individuelle Begleitung.
Nach Beobachtungen aus Schulen sitzen heute teilweise mehrere Schulbegleiter gleichzeitig in einzelnen Klassenräumen. Teilweise begleiten zusätzlich Förderpädagogen oder weitere Lehrkräfte den Unterricht. Das wirft zwangsläufig Fragen auf: Wie verändert sich dadurch der Unterricht? Ist auf Dauer noch ein ruhiger, konzentrierter und für alle Kinder förderlicher Unterricht möglich?
„Wir erleben eine Entwicklung, über die offen gesprochen werden muss. Wenn in einzelnen Klassen drei oder vier zusätzliche Erwachsene dauerhaft im Raum sitzen, stellt sich die Frage, wie sich das auf Lernatmosphäre, Konzentration und Unterrichtsqualität auswirkt“, erklärt Kreistagsmitglied Christian Skotnik.
Die Anfrage der AfD-Fraktion soll daher Klarheit schaffen: Wie stark ist die Zahl der Schulbegleitungen in den vergangenen Jahren gestiegen? Welche Ursachen sieht die Kreisverwaltung? Welche Auswirkungen werden aus Schulen zurückgemeldet? Und welche Kosten entstehen dem Landkreis?
Dabei betont die Fraktion ausdrücklich: Kinder mit Unterstützungsbedarf dürfen nicht allein gelassen werden. Gleichzeitig müsse aber die Frage erlaubt sein, warum der Unterstützungsbedarf offenbar kontinuierlich steigt und ob das bestehende System auf Dauer noch tragfähig ist.
„Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Ehrlichkeit. Unser Bildungssystem muss allen Kindern gerecht werden – sowohl denen mit besonderem Unterstützungsbedarf als auch den übrigen Schülerinnen und Schülern, die Anspruch auf einen störungsarmen Unterricht haben“, so Karlo Schmnettau abschließend.
Die AfD-Fraktion erwartet nun eine transparente Antwort der Kreisverwaltung auf die eingereichte Anfrage.
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