Mehrheit im Kreistag beschließt Initiative für mehr Sichtbarkeit staatlicher Symbole
Kreistag Mecklenburgische Seenplatte fordert Änderung der Beflaggungsverordnung
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit Mehrheit beschlossen, den Landrat zu beauftragen, sich bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sowie beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern für eine Änderung der geltenden Beflaggungsverordnung einzusetzen.
Ziel des Beschlusses ist es, Kommunen und Landkreisen künftig ausdrücklich zu gestatten, öffentliche Gebäude zu besonderen Anlässen mit der Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) sowie der Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns zu beflaggen.
Gleichzeitig weist der Kreistag kritisch darauf hin, dass die derzeitige Beflaggungsverordnung zwar das Hissen ideologisch geprägter Symbolflaggen – wie etwa der Regenbogenflagge – ermöglicht, die Verwendung der hoheitlichen Symbole von Bund und Land jedoch bislang nicht oder nur stark eingeschränkt zulässt.
„Es ist ein Widerspruch, dass politische Symbolik erlaubt ist, während die sichtbare Darstellung unserer staatlichen Symbole verhindert wird“, heißt es aus dem Kreistag. Staatliche Gebäude sollten gerade bei besonderen Anlässen die Möglichkeit haben, ihre Verbundenheit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sichtbar zu machen.
Dabei betont der Kreistag ausdrücklich, dass keine anlasslose Dauerbeflaggung angestrebt wird. Die Mehrheit folgte damit auch dem Grundgedanken der SPD/FDP-Fraktion, eine maßvolle und anlassbezogene Regelung zu schaffen.
Als mögliche Anlässe für eine Beflaggung werden unter anderem genannt:
- Besuche von Delegationen aus Partnerstädten oder Partnerlandkreisen
- Offizielle Empfänge von Bundes- oder Landesvertretern
- Stadt-, Kreis- oder Gemeindefeste mit überörtlicher Bedeutung
- Jahresempfänge, Gedenktage oder kommunalhistorische Jubiläen
- Weitere Anlässe mit besonderer politischer oder gesellschaftlicher Relevanz
Mit dem Beschluss sendet der Kreistag ein klares Signal an die Landespolitik: Die Farben Schwarz-Rot-Gold stehen für Freiheit, Einheit und Demokratie und sollten bei besonderen Anlässen auch an öffentlichen Gebäuden sichtbar sein dürfen.

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